Schulordnung der Mittelschule Liebenau

Unsere Leitgedanken

  • Meinen Mitmenschen begegne ich mit Wertschätzung und Achtung.
  • Mir ist wichtig andere freundlich, respektvoll, hilfsbereit und höflich zu behandeln.
  • Jeder hat das Recht sich in der Schule wohl zu fühlen.
  • Pflichten zu erfüllen stellt manchmal eine Herausforderung dar. Ich bemühe mich meine Pflichten altersgemäß zu erfüllen.
  • Eine gute Gemeinschaft benötigt verbindliche Regeln.

Die Schüler/innen sind verpflichtet:

  • den Anordnungen des Schulleiters, der Lehrkräfte und des Schulpersonals Folge zu leisten.
  • den Unterricht, Freigegenstände, unverbindlichen Übungen und die Schulveranstaltungen pünktlich zu besuchen.
  • bei verspätetem Eintreffen den Grund der Verspätung der Lehrkraft anzugeben.
  • bei Abwesenheit selbstständig und unaufgefordert den Lernstoff nachzuschreiben und versäumte Hausübungen nachzumachen.
  • durch ihr Verhalten und durch ihre Mitarbeit die Unterrichtsarbeit zu fördern.
  • die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen und in einem brauchbaren Zustand zu erhalten.
  • im Unterricht und an allen Schulveranstaltungen in einer entsprechenden Kleidung teilzunehmen.
  • die Schulbücher, die Schulausstattung und sämtliche Einrichtungen der Schule schonend zu behandeln.
  • bei Ereignissen, die die Sicherheit gefährden, unverzüglich eine Aufsichtsperson zu verständigen.
  • Verschmutzungen und Beschädigungen in der folgenden Pause einer Lehrkraft oder dem Direktor zu melden.

Pausen:

  • Die Schüler/innen halten sich bis 7:30 Uhr in der Garderobe oder in der Aula auf. Erst ab7:30 Uhr sind das Schulgebäude und die Klassen offen.
  • Rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn begeben sich alle Schüler/innen in die Klasse und bereiten sich auf den Unterricht vor.
  • Zu Unterrichtsbeginn sitzen alle Schüler auf ihren Plätzen.
  • In den 5 Minuten – Pausen wird die Klasse nicht verlassen, außer zum Gang auf die Toilette.
  • Bei Schönwetter wird die Pause in den Schulhof verlegt, dies wird durch mehrmaliges Läuten der Pausenglocke bekannt gegeben.
  • In der Mittagspause halten sich die Schüler/innen nur im Erdgeschoß oder im Freien auf.
  • Bei wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung in der Zeit vor 7:30 oder während der Mittagspause kann die Aufenthaltserlaubnis für diese Zeit entzogen werden.

Garderobe:

  • Im Schulhaus müssen geeignete Hausschuhe getragen werden.
  • Die Straßenschuhe werden ordentlich hingestellt.
  • Die Hausschuhe sind nach Unterrichtsende auf die Ablage zu stellen.
  • Geld und Wertgegenstände sollten nicht in der Garderobe aufbewahrt werden.

Fernbleiben und Entschuldigungen:

  • Die Schule ist über das Fernbleiben des Kindes spätestens bis 7:45 telefonisch zu verständigen. Nach längerem Fernbleiben ist dem Kind eine schriftliche Entschuldigung mitzugeben. Ärztliche Turnbefreiungen gelten als schriftliche Entschuldigungen.

Allgemeines Verhalten:

  • Die Schüler/innen werden dazu angehalten, alle Erwachsenen in der Schule einmal am Tag höflich zu grüßen.
  • Der Aufenthalt in fremden Klassen ist nicht erlaubt.
  • Das Schulhaus darf während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.
  • Fensterbänke sind keine Sitzflächen.
  • Die Nutzung von Smartphones und ähnlichen elektronischen Kommunikationsgeräten ist während des ganzen Schultages und im ganzen Schulgebäude nicht erlaubt. Das Gerät ist ausgeschaltet in der Schultasche.
  • Getrunken wird grundsätzlich in der Pause und nicht während des Unterrichts.
  • Das Kaugummi-Kauen ist im ganzen Schulgebäude nicht erlaubt.
  • Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden oder nicht für den Unterricht benötigt werden, dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Aus Gründen der Sicherheit und des Wohlbefindens aller ist Laufen und Lärmen im Schulhaus verboten.
  • Bei mutwilligen Beschädigungen wird die Gemeinde als Schulerhalter verständigt. Die Eltern der betreffenden Schüler/innen können zu Schadenersatzleistungen herangezogen werden.
  • Falls eine Lehrkraft nicht zum Unterricht kommt, soll dies der Klassensprecher/ die Klassensprecherin nach ca. 5 Minuten im Konferenzzimmer melden.

Bei Verstößen gegen die Schulordnung ist mit angemessenen Konsequenzen zu rechnen.

Selbstverständlich gilt die Schulordnung auch für die Zeit der Nachmittagsbetreuung.