Schulordnung der Mittelschule Liebenau
Unsere Leitgedanken
- Meinen Mitmenschen begegne ich mit Wertschätzung und Achtung.
- Mir ist wichtig andere freundlich, respektvoll, hilfsbereit und höflich zu behandeln.
- Jeder hat das Recht sich in der Schule wohl zu fühlen.
- Pflichten zu erfüllen stellt manchmal eine Herausforderung dar. Ich bemühe mich meine Pflichten altersgemäß zu erfüllen.
- Eine gute Gemeinschaft benötigt verbindliche Regeln.
Die Schüler/innen sind verpflichtet:
- den Anordnungen des Schulleiters, der Lehrkräfte und des Schulpersonals Folge zu leisten.
- den Unterricht, Freigegenstände, unverbindlichen Übungen und die Schulveranstaltungen pünktlich zu besuchen.
- bei verspätetem Eintreffen den Grund der Verspätung der Lehrkraft anzugeben.
- bei Abwesenheit selbstständig und unaufgefordert den Lernstoff nachzuschreiben und versäumte Hausübungen nachzumachen.
- durch ihr Verhalten und durch ihre Mitarbeit die Unterrichtsarbeit zu fördern.
- die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen und in einem brauchbaren Zustand zu erhalten.
- im Unterricht und an allen Schulveranstaltungen in einer entsprechenden Kleidung teilzunehmen.
- die Schulbücher, die Schulausstattung und sämtliche Einrichtungen der Schule schonend zu behandeln.
- bei Ereignissen, die die Sicherheit gefährden, unverzüglich eine Aufsichtsperson zu verständigen.
- Verschmutzungen und Beschädigungen in der folgenden Pause einer Lehrkraft oder dem Direktor zu melden.
Pausen:
- Die Schüler/innen halten sich bis 7:30 Uhr in der Garderobe oder in der Aula auf. Erst ab7:30 Uhr sind das Schulgebäude und die Klassen offen.
- Rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn begeben sich alle Schüler/innen in die Klasse und bereiten sich auf den Unterricht vor.
- Zu Unterrichtsbeginn sitzen alle Schüler auf ihren Plätzen.
- In den 5 Minuten – Pausen wird die Klasse nicht verlassen, außer zum Gang auf die Toilette.
- Bei Schönwetter wird die Pause in den Schulhof verlegt, dies wird durch mehrmaliges Läuten der Pausenglocke bekannt gegeben.
- In der Mittagspause halten sich die Schüler/innen nur im Erdgeschoß oder im Freien auf.
- Bei wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung in der Zeit vor 7:30 oder während der Mittagspause kann die Aufenthaltserlaubnis für diese Zeit entzogen werden.
Garderobe:
- Im Schulhaus müssen geeignete Hausschuhe getragen werden.
- Die Straßenschuhe werden ordentlich hingestellt.
- Die Hausschuhe sind nach Unterrichtsende auf die Ablage zu stellen.
- Geld und Wertgegenstände sollten nicht in der Garderobe aufbewahrt werden.
Fernbleiben und Entschuldigungen:
- Die Schule ist über das Fernbleiben des Kindes spätestens bis 7:45 telefonisch zu verständigen. Nach längerem Fernbleiben ist dem Kind eine schriftliche Entschuldigung mitzugeben. Ärztliche Turnbefreiungen gelten als schriftliche Entschuldigungen.
Allgemeines Verhalten:
- Die Schüler/innen werden dazu angehalten, alle Erwachsenen in der Schule einmal am Tag höflich zu grüßen.
- Der Aufenthalt in fremden Klassen ist nicht erlaubt.
- Das Schulhaus darf während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.
- Fensterbänke sind keine Sitzflächen.
- Die Nutzung von Smartphones und ähnlichen elektronischen Kommunikationsgeräten ist während des ganzen Schultages und im ganzen Schulgebäude nicht erlaubt. Das Gerät ist ausgeschaltet in der Schultasche.
- Getrunken wird grundsätzlich in der Pause und nicht während des Unterrichts.
- Das Kaugummi-Kauen ist im ganzen Schulgebäude nicht erlaubt.
- Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden oder nicht für den Unterricht benötigt werden, dürfen nicht mitgebracht werden.
- Aus Gründen der Sicherheit und des Wohlbefindens aller ist Laufen und Lärmen im Schulhaus verboten.
- Bei mutwilligen Beschädigungen wird die Gemeinde als Schulerhalter verständigt. Die Eltern der betreffenden Schüler/innen können zu Schadenersatzleistungen herangezogen werden.
- Falls eine Lehrkraft nicht zum Unterricht kommt, soll dies der Klassensprecher/ die Klassensprecherin nach ca. 5 Minuten im Konferenzzimmer melden.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung ist mit angemessenen Konsequenzen zu rechnen.
Selbstverständlich gilt die Schulordnung auch für die Zeit der Nachmittagsbetreuung.
